Familienpolitik
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"Aus Sicht der bayerischen Familien gibt es damit drei zentrale Handlungsfelder der kommunalen Familienpolitik: → Erstens sind im Bereich Verkehr die Verkehrssicherheit von Kindern und der öffentliche Personennahverkehr von Bedeutung. → Zweitens sind quantitativ ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote für Kinder verschiedener Altersstufen wichtig. → Drittens wird Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche eine hohe Bedeutung zugemessen."<ref>Quelle: ifb-Familienreport 2014, Seite 39</ref>
Rechtsprechung
- OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1995 - 15 A 569/91 - Eine Gemeinde überschreitet ihre Verbandskompetenz, wenn sie den Unterhaltspflichtigen anlässlich der Geburt eines dritten oder weiteren Kindes eine kommunale Aufwendungsbeihilfe zum Zweck einer Ergänzung des allgemeinen Familienlastenausgleichs zahlt.
Pulikationen
- ifb-Familienreport 2014 - Ab Seite 35 – Familienfreundlichkeit in der Kommune
Fußnoten
<references />