Eigenbetrieb
Eigenbetriebe sind nach Art. 88 Abs. 1 GO gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.
Stadt Burgkunstadt
Die Stadt Burgkunstadt unterhält u.a. folgende Eigenbetriebe:
Normen
- Art. 88 GO Eigenbetriebe
- Eigenbetriebsverordnung (EBV) vom 29. Mai 1987
- GO Art. 106 Abs. 3
Siehe auch
- Rechnungsprüfung, GO Art. 106 Abs. 3