Kommunale Wohnungsbaugesellschaft

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Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätige kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind in der Regel als öffentliche Auftraggeber i.S.v. GWB § 99 Nr. 2 anzusehen.<ref>VK Sachsen, Beschluss vom 11.06.2021 - 1/SVK/006-21</ref>

Rechtsprechung

Fußnoten

<references/>