Planungswettbewerb für Architekten- und Ingenieurleistungen
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Im Unterabschnitt 2 ((VgV § 78 - VgV § 80)) des Abschnitts 6 der Vergabeverordnung (VgV) sind Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen geregelt.
Normen
Vergabeverordnung (VgV)
- Abschnitt 5 - Planungswettbewerbe (§§ 69 - 72)
- Abschnitt 6 - Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (§§ 73 - 80)
- Unterabschnitt 2 - Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen (§§ 78 - 80)
Fußnoten
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