Referenz
Version vom 20. Juni 2021, 10:36 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (→Normsetzungsverfahren)
Die Präsentation von Referenzprojekten ist im Rahmen der Eignungsprüfung Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Oberschwellenbereich nach VgV § 75 Abs. 5 Satz 1 zugelassen. Verlangt der öffentliche Auftraggeber geeignete Referenzen im Sinne von VgV § 46 Absatz 3 Nummer 1, so lässt er hierfür Referenzobjekte zu, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind (VgV § 75 Abs. 5 Satz 2). Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat (VgV § 75 Abs. 5 Satz 3).
Normen
Vergabeverordnung (VgV)
- VgV § 75 Abs. 5
Normsetzungsverfahren
- BT-Drs. 18/7318, Seite 205
- BT-Drs- 87/16, Seite 227
Fußnoten
<references/>