Stadtratssitzung-2021-05-04
Bauausschuss
Sitzungstag: Dienstag, 04. Mai 2021
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: in der Stadthalle
Öffentliche Tagesordnung
01 Bauantrag auf Errichtung eines Carports mit Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Flst.Nr. 1471/13 der Gemarkung Burgkunstadt (Goethestr. 1) (2021-0018)
02 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues auf dem Grundstück Flst.Nr. 274 der Gemarkung Kirchlein (an der Tiefen Gasse) (2021-0019)
03 Bauvoranfrage auf Änderung des Standortes der Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 1437/5 der Gemarkung Burgkunstadt (Fasanenfeld 1) (2021-0020)
04 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 703 der Gemarkung Mainroth (an der Eltschigstraße) (2021-0021)
05 Bauantrag auf Errichtung von 2 Dachgauben und Dachgeschossausbau am Wohnhaus Leite 12 auf dem Grundstück Flst.Nr. 1013/16 der Gemarkung Burgkunstadt (2021-0023)
06 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.04.2021
Stadtrat
Sitzungstag: Dienstag, 04. Mai 2021
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Ort, Raum: in der Stadthalle
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
01 Bekanntgaben
02 Niederlegung des Stadtratsmandates durch Frau Franziska Ramming
Projekt | Projekt::Stadtrat Burgkunstadt |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Stadtrat |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/05/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::1. Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Amtes durch Stadtratsmitglied Franziska Ramming nach Art. 48 GLKrWG fest.
2. Der Stadtrat beschließt, dass Herr Andreas Will, .... , 96224 Burgkunstadt als Listennachfolger in den Stadtrat nachrückt.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Stadtratsmitglied Franziska Ramming hat mit Schreiben vom 06.04.2021 ihr Stadtratsmandat niedergelegt.
Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG kann ein Stadtratsmitglied sein Amt niederlegen. Ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig.
Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Stadtrat die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über den Listennachfolger.
Listennachfolger bei der FW Burgkunstadt wären Herr Peter Zimmermann, ... 96224 Burgkunstadt, Frau Ulrike Richter, ... 96224 Burgkunstadt und Herr Andreas Will, ... 96224 Burgkunstadt.
Herr Peter Zimmermann sowie Frau Ulrike Richter haben beide abgelehnt.
03 Vereidigung von Andreas Will als Mitglied des Stadtrates
Projekt | Projekt::Stadtrat Burgkunstadt |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Stadtrat |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Bei der Kommunalwahl 2020 wurde Herr Andreas Will, ..., 96224 Burgkunstadt auf Platz 8 der Liste der FW gewählt. Herr Andreas Will wurde vom Stadtrat im vorhergehenden Beschluss als Nachfolger von Franziska Ramming bestätigt.
Erste Bürgermeisterin Frieß fragt bei Herrn Andreas Will nochmals nach, ob er bereit ist, das Amt anzunehmen und den Eid zu leisten, was er bejaht.
Anschließend nimmt Erste Bürgermeisterin Frieß Herrn Andreas Will folgenden Eid ab:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
04 Ersatzbenennung für Franziska Ramming in der Fraktion, den Ausschüssen und Arbeitskreisen
Projekt | Projekt::Stadtrat Burgkunstadt |
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Stichwort | Stichwort::Stadtrat |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/05/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss::Der Stadtrat nimmt von den Ersatzbenennungen der Fraktion der FW Kenntnis. |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Stadtratsmitglied Franziska Ramming hatte verschiedene Funktionen im Stadtrat inne, die durch ihr Ausscheiden neu besetzt werden müssen. Die Ersatzbenennungen erfolgen durch die Fraktion. Von der Fraktion der FW wurden folgende Besetzungen vorgenommen:
Bauausschuss (1. Vertreter): Herr Andreas Will
Ausschuss für komm. Zusammenarbeit (2. Vertreter): Herr Andreas Will
Rechnungsprüfungsausschuss (2. Vertreter): Herr Andreas Will
Verbandsrat für die Zweckverbandsversammlung zur Wasserversorgung der Gärtenrother Gruppe (1.Vertreter): Andreas Will
05 Katholische Kindertagesstätte St. Theresia - Trägerwechsel
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Bisher war der katholische Kindergarten St. Theresia in der Trägerschaft der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde.
Ende 2009 kam der damals zuständige Geistliche erstmals auf die Stadt Burgkunstadt zu und erklärte, dass die Kirchenstiftung zunehmend Probleme hätte, die Geschäftsführung mit ehrenamtlichen Personal abzudecken.
Vor diesem Hintergrund schloss die katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde zum Kindergartenjahr 2010/2011 eine Vereinbarung mit der Katholischen Filialkirchengemeinde St. Antonius in Mainleus eine Vereinbarung zur wirtschaftlichen Betriebsführung des Kindergartens St. Theresia. Hier muss erwähnt werden, dass es sich bei den damals verantwortlichen Personen um pädagogisches bzw. ebenfalls ehrenamtliches Personal mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund handelte.
Diese Zusammenarbeit endet jedoch im gegenseitigen Einvernehmen zum 31.12.2015. Zum 01.04.2016 übernahm dann das Heilpädagogische Zentrum der Caritas die Geschäftsführung der Kinderbetreuungseinrichtung. Diese Zusammenarbeit war sehr effektiv und stellte den Kindergarten auf eine wirtschaftlich stabile Basis.
Das HPZ war jedoch nur für die Geschäftsführung zuständig und unterstand in allen Belangen weiterhin der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde in Burgkunstadt. Diese Organisationsstruktur trug jedoch nicht unbedingt zu optimalen Verfahrensabläufen bei.
Zum 01.09.2021 übernimmt nun die Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde in Abstimmung mit der Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde und dem Erzbischöflichen Ordinariat die Trägerschaft der Kindertagesstätte St. Theresia.
Die gGmbH tritt in alle Rechten und Pflichten der Kirchenstiftung ein und möchte auch die Defizitvereinbarung mit der Stadt Burgkunstadt weiterführen. Frau Friedericke Mxxxxxx wird sich und die gGmbH in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
06 Vorstellung des Planungsstandes für den Ausbau der Brunngasse Mainroth und Beauftragung des Ingenieurbüro HTS Kronach mit den weiteren Leistungsphasen
Projekt | Projekt::Vollausbau der Brunngasse in Mainroth |
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Stichwort | Stichwort::Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen |
Straße | Straße::Brunngasse |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/05/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Planungsstand bzgl. des Vollausbaus der Brunngasse in Mainroth.
Der Stadtrat beauftragt das Büro HTS-Plan aus Kronach mit den Leistungsphasen 3 bis 9 und der Ausschreibung der Maßnahme im Herbst 2021.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Planungsstand bzgl. des Vollausbaus der Brunngasse in Mainroth.
Der Stadtrat beauftragt das Büro HTS-Plan aus Kronach mit den Leistungsphasen 3 bis 9 und der Ausschreibung der Maßnahme im Herbst 2021.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | [[Haushaltsnotiz::Deckungsvermerk Kämmerei:
Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt [X] Ja Nein Deckung ist wie folgt möglich: Im Haushalt 2021 vorgesehen!]] |
Vergabe an | VergabeAn::HTS-Plan |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Ja |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Der Stadtrat hat das Büro HTS-Plan aus Kronach für die Maßnahme Vollausbau der Brunngasse am 07.08.2018 mit den Leistungsphasen 1 und 2 sowie der Entwurfsvermessung für Verkehrsanlagen beauftragt.
Die finalen Planungen wurden dem Stadtrat in der Sitzung am 04.12.2018 vorgestellt.
Die Baumaßnahme ist im Haushalt 2021 enthalten und soll nach Wunsch des Stadtrates auch ausgeführt werden.
Vertreter des Büros HTS-Plan aus Kronach werden in der Sitzung anwesend sein und dem Gremium, insbesondere den neuen Ratsmitgliedern, den Planungsstand nochmals vorstellen und auch Informationen zur Entwicklung der Baukosten liefern.
Mit dem Geschäftsführer des Büros HTS-Plan, Herrn Kleylein, wurde telefonisch besprochen, dass das Büro die weiteren notwendigen Leistungsphasen bis Herbst 2021 abwickelt damit man noch in 2021 die Ausschreibung der Baumaßnahme mit Baubeginn Frühjahr 2022 durchführen kann.
Es ist davon auszugehen, dass bei dieser Vorgehensweise bessere Preise zu erzielen sind, da die Baufirmen derzeit voll ausgelastet sind und die Ausschreibungen der vergangenen Wochen mit sehr hohen Einheitspreisen geschlossen haben und diese Einschätzung unterstreichen.
07 Auflösung von kleinen Urnenwahlbezirken bei der Stadt Burgkunstadt
Projekt | Projekt::Auflösung von kleinen Urnenwahlbezirken bei der Stadt Burgkunstadt |
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Stichwort | Stichwort::Wahl |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, die die Urnenwahllokale Ebneth/Hainweiher, Neuses a. Main und Kirchlein aufzulösen. |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Im Hinblick auf die Bundestagswahl am 26.09.2021 und die - auch durch die Corona-Pandemie verstärkte Häufung von Briefwählern - sind von Seiten der Stadtverwaltung Burgkunstadt Planungen erforderlich, die auch für Folgewahlen gelten sollen.
So werden künftig folgende Wahllokale für Urnenwähler zur Verfügung stehen:
- Wahllokal 1: kath. Jugendheim Burgkunstadt
- Wahllokal 2: Grundschule I, EG, Burgkunstadt
- Wahllokal 3: Grundschule II, EG, Burgkunstadt
- Wahllokal 4: Bauhof Burgkunstadt
aufnehmendes Wahllokal: Ebneth/Hainweiher
- Wahllokal 5: ev. Gemeindehaus Burgkunstadt
- Wahllokal 6: Feuerwehrhaus Burgkunstadt
- Wahllokal 7: Feuerwehrhaus Weidnitz
aufnehmendes Wahllokal: Neuses a.Main
- Wahllokal 8: Feuerwehrhaus Gärtenroth
aufnehmendes Wahllokal: Kirchlein
- Wahllokal 9: kath. Jugendhaus Mainroth
- Wahllokal 10: Gaststätte Vonbrunn, Theisau
- Briefwahllokal/e: Grundschule Burgkunstadt, EG und OG
Die Urnenwahllokale Ebneth/Hainweiher, Neuses a. Main und Kirchlein werden aufgelöst.
Die Einteilung der Urnenwahlbezirke ist unumgänglich (Schreiben des Bayerischen Innenministerium vom 12.02.2021, Wahlrundschreiben BTW 2021 Nr. 2) um von vorneherein eine mögliche Unterschreitung von 50 Wählern (§68 Abs. 2 Bundeswahlordnung) vorzubeugen. Die Briefwähler wurden außerdem in den vergangenen Jahren stets mehr. Die Kreiswahlleiter der Landratsämter werden bei der Prüfung der vorzulegenden Wahlbezirksverzeichnisse einen besonderes Augenmerk auf eine mögliche Unterschreitung von 50 Wählern legen (Telefonat mit Herrn Hetz, Kommunalaufsicht Landratsamt Lichtenfels).
Die mengenmäßige Bildung von Briefwahllokalen bleibt hiervon unberührt, so dass wahlbezogen flexibel auf jede einzelne Wahl Bezug genommen wird. Das Entscheidungskriterium für die Bildung von Briefwahllokalen lautet: einfache Wahl (ein Stimmzettel wie z. B. bei der EU-Wahl: wenig Briefwahllokale; viele große Stimmzettel wie bei z. B. bei der Kommunalwahl: mehr Briefwahllokale).
08 Planung Notargarten - Mögliche Varianten
Projekt | Projekt::Notargarten |
---|---|
Stichwort | Stichwort::ISEK Burgkunstadt |
Straße | Straße::Bahnhofstraße |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/05/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, die Variante A / die Variante B des Planungsstandes vom 19.04.2021 vom Büro plan&werk weiter zu verfolgen. |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, die Variante A des Planungsstandes vom 19.04.2021 vom Büro plan&werk unter folgenden Maßgaben weiter zu verfolgen:
Die Vorbereitung und Ausführung der Maßnahmen erfolgt erst, wenn die Parkplätze im Bereich der Kreuzung Bundesstraße/ Bahnhofstraße/ Alter Postweg („Raiffeisenparkplatz“) nicht mehr zur Verfügung stehen und die Schaffung neuer Parkplätze nachweislich notwendig ist. Die Errichtung des Weges im Notarsgarten erfolgt erst, wenn die dahinterliegenden Flächen im Eigentum der Stadt stehen und eine sinnvolle Fortführung des Weges realisierbar ist. Bis zum Eintritt der Notwendigkeit der Umbaumaßnahmen des Notarsgarten bleibt dieser in seinem Ursprung erhalten, insbesondere die Bäume und der Brunnen. Der Notarsgarten wird den Bürgern durch Hinwegnahme des Zauns als Grün- und Erholungsfläche zur Verfügung gestellt. Es soll die Möglichkeit bestehen, an dieser Stelle angemessen der Familie Baur zu gedenken. Vorschläge hierfür werden unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erarbeitet. Im Zuge der Straßensanierung Bahnhofstraße sollen bis an die Kante des Notarsgartens vorbereitende Maßnahmen ausgeführt werden. z.B. Absenken des Bordsteins für die spätere Auffahrt, die Verlegung von Leerrohren für Infrastruktur, Bushaltestelle, etc. Der Stadtrat ist vor Einleitung der vorbereitenden Schritte zu informieren. Zu gegebener Zeit sind Veränderungen der Parkplatzsituation zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und zu beschließen. Der Stadtrat wird hierüber eingehend informiert.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | [[Notiz::Gemeinsamer Änderungsantrag der GRÜNEN, der Freien Wähler und des Bürgervereins zu TOP 8 der Stadtratssitzung am 4.05.2021
Bürgerpark statt Parkplätze: mit der Mehrheit für einen gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der Grünen, der Freien Wähler und des Bürgervereins wurde in der Stadtratssitzung bechlossen: Parkplätze im Notarsgarten werden nun erst dann möglich, wenn ein tatsächlicher Bedarf besteht. Bis dahin soll der schöne Garten mit den alten Magnolienbäumen und dem Wasserspiel von den Bürgern als Erholungsfläche genutzt werden können.]] |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Wie während der Vorstellung des Planungsstandes für die Bahnhofstraße vom Stadtrat gewünscht, hat Herr Ullrich vom Planungsbüro plan&werk aus Bamberg zwei mögliche Varianten für die neue Nutzung des Notargartens erarbeitet.
Da bei Variante A weniger Parkplätze zur Verfügung stehen, werden die wegfallenden E-Ladeplätze im Parkplatz am Alten Postweg errichtet.
Der Stadtrat möge nun entscheiden, welche Variante weiterverfolgt werden soll.
09 Unterbringung einer Kindergarten-Notgruppe ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 - Bauliche Sanierung des Gebäudes in der Hans-Agath-Straße - Finanzielle Beteiligung der Stadt Burgkunstadt an den Aufwendungen für die Kostenermittlung
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
In seiner Sitzung am 06.04.2021 sprach sich der Stadtrat für die Sanierung des Gebäudes in der Hans-Agath-Straße aus.
Obgleich der Stadtrat die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern höher bewertete als den monetären Aspekt, war sich das Gremium einig, dass bzgl. der Finanzierung der Maßnahme ein Modus gefunden werden sollte, der ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis wiederspiegelt.
Da das Gebäude durch die Sanierung und Ertüchtigung maßgeblicher Bestandteile wie Elektroinstallation, Heizung, Vollwärmeisolierung oder Dachdämmung eine nachhaltige Aufwertung erfährt, sollten nach Feststellung der voraussichtlichen Sanierungskosten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten betrachtet werden. Zur Disposition stünden z.B. die Finanzierung der Maßnahme durch die Kommune mit Kostenbeteiligung der Kirchengemeinde bei den zukunftsorientierten Gewerken wie Heizung oder Elektroinstallation. Denkbar wäre aber auch eine komplette Abwicklung der Sanierung durch die Evangelische Kirchengemeinde mit anschließender Anmietung durch die Stadt Burgkunstadt.
Welche Variante letztendlich zum Tragen kommt, hängt nicht unwesentlich auch von den Gesamtkosten der Sanierung ab. Daher ist eine saubere Kostenberechnung der notwendigen Gewerbe unabdingbar. Die Evangelische Kirchengemeinde ist als Eigentümer vorrangig Bauherr und sollte auch bzgl. der Bauplanung und Bauausführung Träger des Verfahrens sein.
Daher müsste die Evangelischen Kirchenverwaltung nun als ersten Schritt eine Kostenberechnung nach DIN 276 erstellen lassen. Diese wäre dann Grundlage für weitere Gespräche bzgl. der Finanzierung.
Mit Schreiben vom 09.04.2021 wurde die evangelische Kirchenverwaltung über die Entscheidungen des Stadtrates informiert. Hinsichtlich dieses Schreibens meldete die evangelische Kirchenverwaltung jedoch Klärungsbedarf an, so dass am 22.04.2021 ein Gespräch mit den Vertretern der Kirchenverwaltung stattfand.
Die Vertreter der Kirchenverwaltung äußerten ihre Bedenken bzgl. der Risikoverteilung in Zusammenhang mit der Ermittlung der voraussichtlichen Sanierungskosten. Das Gebäude befinde sich zwar optisch in einem guten Zustand, doch wisse man erst nach eingehenden Untersuchungen bzgl. Abwasserbeseitigung, Schadstoffbelastung oder Bausubstanz, welche Kosten tatsächlich mit der Sanierung verbunden sind. Sollte sich dann herausstellen, dass die Sanierung doch mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein wird und der Stadtrat dann doch zu einer anderen Lösung tendieren sollte, hätte die evangelische Kirchengemeinde das komplette Kostenrisiko der Voruntersuchungen und Kostenermittlung zu tragen.
Daher schlägt die evangelische Kirchengemeinde vor, dass die Kosten bis zur Leistungsphase 3 (Kostenermittlung DIN 276) je zur Hälfte von der Stadt Burgkunstadt und der evangelischen Kirchengemeinde getragen werden. Auch hier lassen sich die voraussichtlichen Honorarkosten nur schätzen:
- angenommene Baukosten 400.000 EUR
- davon 20 % Baunebenkosten 80.000 EUR
- davon 24 % (LP 1 -3) 19.200 EUR
- davon 50 % 9.600 EUR
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die evangelische Kirchengemeinde nicht auf den Architekten der Evangelischen Landeskirchen zurückgreifen kann.
10 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung (BGS-EWS und BGS-WAS)
Projekt | Projekt:: |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/05/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Im Zuge der überörtlichen Prüfung hat der Prüfer des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die Verwaltung darauf hingewiesen, dass man die Beitragsteile der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS), insbesondere die §§ 5 und 8 der jeweiligen Satzungen, an die Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetages anpassen sollte.
Es ist anzumerken, dass sich für den Vollzug der Satzungen gegenüber den Bürgern keinerlei Änderungen ergeben. Die neuen Formulierungen entsprechen der jahrelangen Verwaltungsübung.
Die Verwaltung hat daher die in der Ladung mit beigefügten Entwürfe der BGS-WAS und BGS-EWS erarbeitet. Auch die derzeitig gültigen Satzungen sind in der Ladung mit angefügt. Die geänderten Passagen wurden in den Satzungsentwürfen rot markiert.
Der Stadtrat möge die Neufassung der beiden Satzungen beschließen.
11 Möglichkeit der Stellungnahme zum "KEK³: Gemeindeentwicklungskonzept - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept und Vorbereitende Untersuchungen" des Marktes Küps
Projekt | Projekt::KEK³: Gemeindeentwicklungskonzept - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept und Vorbereitende Untersuchungen" des Marktes Küps |
---|---|
Stichwort | Stichwort::ISEK |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/05/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, zu dem Konzept "KEK³: Gemeindeentwicklungskonzept: GEK, Integriertes Städtbauliches Entwicklungskonzept: ISEK und Vorbereitende Untersuchungen" keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da Belange der Stadt Burgkunstadt hierdurch nicht berührt werden.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Das Büro für Städtebau und Bauleitplanung BFS GmbH, Bamberg, hat mit Schreiben vom 25.03.2021 mitgeteilt, dass der Marktgemeinderat von Küps in der Sitzung am 16.03.2021 den Bericht zum Gemeindeentwicklungskonzept gebilligt hat.
Im Rahmen der Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger gemäß § 141 BauGB hat die Stadt Burgkunstadt die Möglichkeit, bis zum 12.05.2021 mitzuteilen, ob sie Anregungen vorbringen will.
12 Neubau eines Kinderhauses und Sanierung der Friedrich-Baur-Grundschule - VGV-Verfahren Gebäudeplanung - Auftragsvergabe
Projekt | Projekt::Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt |
---|---|
Stichwort | Stichwort:: |
Straße | Straße::Pestalozzistraße |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/05/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst, den Planungsauftrag für das Projekt "Neuerrichtung eines Kinderhauses und Sanierung der Grundschule" an die Bietergemeinschaft "umarchitekt, DI ulrich manz, architekt_stadtplaner - planetz ArchitektenPartG mbB Baukholt, Hartmann, Petzl" zu vergeben und beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss des Architektenvertrages.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst, den Planungsauftrag für das Projekt "Neuerrichtung eines Kinderhauses und Sanierung der Grundschule" an die Bietergemeinschaft "umarchitekt, DI ulrich manz, architekt_stadtplaner - planetz ArchitektenPartG mbB Baukholt, Hartmann, Petzl" zu vergeben und beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss des Architektenvertrages.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn::umarchitekt, DI ulrich manz, architekt_stadtplaner - planetz ArchitektenPartG mbB Baukholt, Hartmann, Petzl |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Ja |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Mit ca. 900.000 EUR netto liegen die geschätzten Honorarkosten für die Gebäudeplanung über dem derzeitigen EU-Schwellenwert von 214.000 EUR netto.
Daher ist ein streng reglementiertes Ausschreibungsverfahren nach der Vergabeverordnung durchzuführen.
Die auf der Vergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers eingestellten Ausschreibungsunterlagen haben 11 Architekturbüros heruntergeladen. 7 Bewerber gaben ihre Bewerbungsunterlagen ab. 3 Bewerber erfüllten die Mindestkriterien und wurden zur Vergabeverhandlung am 19.04.2021 eingeladen.
Das Wertungsgremium, bestand aus Frau Bgm´in Frieß, Frau Eber, Herrn Dietel und Herrn Kinscher sowie den Stadträten Herrn Hennemann und Herrn Callens. Moderiert und geleitet wurde die Vergabeverhandlung von Herrn Loscher und Herrn Wechsler vom Vergabebüro GCA aus Nürnberg.
Die Bewerber sollten anhand eines Kriterienkataloges ihre Qualifikation und Leistungsfähigkeit für dieses Projekt vorstellen:
- Projektorganisation, Qualifikationen, Erfahrung der Projektleiter und deren Stellvertreter
- Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung
- Projektanalyse, Herangehensweise
- Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung
- Kostenmanagement
- Wertungshonorar
Das Wertungsgremium erhielt für jeden Bewerber einen entsprechenden Wertungsbogen. Die Bewertung erfolgte nach einem Punktesystem mit entsprechender prozentualer Gewichtung der Zuschlagskriterien.
Die Bietergemeinschaft "umarchitekt, DI ulrich manz, architekt_stadtplaner - planetz ArchitektenPartG mbB Baukholt, Hartmann, Petzl" hat von 300 möglichen Punkten 295,00 Punkte erreicht und liegt damit an erster Stelle.
13 Ertüchtigung Feuerwehrhaus Burgkunstadt - Erneuerung bzw. Einbau von Stahl- und Alutüren
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Das Feuerwehrhaus der Stützpunktfeuerwehr Burgkunstadt wird seit 2018 sukzessive ertüchtigt. Bisher wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- komplette Erneuerung der Elektroinstallation
- Austausch bzw. Erweiterung der Beleuchtung
- Sanierung der sanitären Anlagen im EG und OG
- Sanierung des Lehr- und Unterrichtsraumes
- Erneuerung der Fenster und des Sonnenschutzes
- Einbau von Sektionaltoren in der Fahrzeughalle
Für 2021 sind u.a. der Austausch bzw. Einbau von Stahl- und Alutüren vorgesehen.
Der Übergang vom Hauptgebäude zur Fahrzeughalle muss mit einer Feuerschutztür T90 ausgestattet werden. Die Holzrahmen-Glas-Elemente des Haupteinganges und des Hintereinganges sollen durch Aluminium-Glas-Elemente mit Wärmeschutzverglasung ersetzt werden.
Es wurden 5 Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Eine Firma sagte mangels freier Kapazitäten ab, eine Firma gab gar keine Rückmeldung und drei Firmen legten ein Angebot vor.
Alle drei Angebote entsprechen den Anforderungen des LV. Die Firma Ernst Kern GmbH aus Großheirath hat mit 32.337,06 EUR brutto das günstigste Angebot abgegeben.
Das Ingenieurbüro Fleischmann empfiehlt, den Auftrag an die Firma Ernst Kern GmbH zu vergeben.
14 Förderung digitaler Infrastruktur an bayerischen Schulen - Digitalpakt 2019 bis 2024 - Strukturierte Verkabelung in der Grundschule Burgkunstadt - Auftragsvergabe
15 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
Projekt | Projekt:: |
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Stichwort | Stichwort:: |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Der Stadtrat befasste sich mit Finanz- und Grundstücksangelegenheiten.
Weiterhin beschloss der Stadtrat, um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu decken, eine Gruppe im Gebäude, welches im Eigentum der Evang. Kirchengemeinde ist, unterzubringen.
16 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 16.03.2021 und 06.04.2021
17 Anfragen
Fußnoten
<references/>