Technische Spezifikation bei Liefer- oder Dienstleistungen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Technische Spezifikation bei Liefer- oder Dienstleistungen ist nach Anlage 1 Nr. 1 zur Vergabeverordnung (VgV) eine Spezifikation, die in einem Schriftstück enthalten ist, das Merkmale für ein Produkt oder eine Dienstleistung vorschreibt, wie

  • Qualitätsstufen,
  • Umwelt- und Klimaleistungsstufen,
  • "Design für Alle" (einschließlich des Zugangs von Menschen mit Behinderungen) und
  • Konformitätsbewertung,
  • Leistung,
  • Vorgaben für
    • Gebrauchstauglichkeit,
    • Sicherheit oder
    • Abmessungen des Produkts,
  • einschließlich der Vorschriften über
    • Verkaufsbezeichnung,
    • Terminologie,
    • Symbole,
    • Prüfungen und Prüfverfahren,
    • Verpackung,
    • Kennzeichnung und Beschriftung,
    • Gebrauchsanleitungen,
    • Produktionsprozesse und -methoden in jeder Phase des Lebenszyklus der Liefer- oder Dienstleistung sowie über
  • Konformitätsbewertungsverfahren.

Normen

Vergabeverordnung (VgV)

Fußnoten

<references/>