Risiko
Version vom 8. September 2014, 13:37 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Bei der Führung der Haushaltswirtschaft hat die Gemeinde finanzielle Risiken zu minimieren (GO Art. 61 Abs. 3).
Normen
- GO Art. 61 Abs. 3
Bei der Führung der Haushaltswirtschaft hat die Gemeinde finanzielle Risiken zu minimieren (GO Art. 61 Abs. 3).