Prüfung der Teilnahmeanträge und Angebote
Version vom 13. Januar 2021, 14:43 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Die Teilnahmeanträge und Angebote sind nach UVgO § 41 Abs. 1 auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
Normen
Fußnoten
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