Bekanntmachung im Oberschwellenbereich
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Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen (Bekanntmachungen) sind gemäß VgV § 40 Abs. 1 Satz 1 dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union mit elektronischen Mitteln zu übermitteln.
Normen
- VgV § 40 Abs. 1 Satz 1: Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen (Bekanntmachungen) sind dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union mit elektronischen Mitteln zu übermitteln.
Siehe auch
Fußnoten
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