Bekanntmachung im Oberschwellenbereich
Version vom 17. Dezember 2020, 10:39 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachun…“)
Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen (Bekanntmachungen) sind gemäß VgV § 40 Abs. 1 Satz 1 dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union mit elektronischen Mitteln zu übermitteln.
normen
- VgV § 40 Abs. 1 Satz 1
Fußnoten
<references/>