Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Innovationspartnerschaft
Version vom 16. Dezember 2020, 21:16 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Der öffentliche Auftraggeber beschreibt nach VgV § 19 Abs. 1 Satz 3 in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen die Nachfrage nach der innovativen Liefer- oder Dienstleistung.
Normen
- VgV § 19 Abs. 1
Fußnoten
<references/>