Abfallbeseitigung

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Kontakte

Landkreis Lichtenfels

Abfall-Hotline: Telefon::09571-18-383

E-Mail::abfallwirtschaft@landkreis-lichtenfels.de

Institutionen

Normen

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998

Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)

Rechtsprechung

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Bundesgerichtshof (BGH)

  • BGH, Beschluss vom 18.06.2012 – X ZB 9/11: "Wird ein Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren darauf gestützt, dass die angekündigte Beschaffung von Entsorgungsleistungen durch Vergabe einer Dienstleistungskonzession gesetzwidrig sei und nur im Wege eines öffentlichen Auftrags erfolgen dürfe, sind die Nachprüfungsinstanzen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuständig."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Siehe auch

Fußnoten

<references/>