Wirtschaftlichstes Angebot
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vergabeverordnung (VgV)
- VgV § 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des GWB § 127 auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Abs. 1).
- VgV § 29 Abs. 1 Satz 2
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>
- VOB/A § 16d EU Abs. 2 Nr. 1