Zuschlag
Version vom 8. Dezember 2020, 10:25 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. (GWB § 127 Abs. 1 Satz 1)
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Rechtsprechung
- OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2016 – 16 U 91/16 - Zuschlag nach Ablauf der Bindefrist