Mitgliederversammlung (außerordentlich) 2013/02 vom 23.09.2013
Protokoll der 2. außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 23.09.2013
Art der Mitgliederversammlung: außerordentlich
Datum: Montag, 23.09.13, 19.00 Uhr
Ort: Gasthof Drei Kronen, Burgkunstadt
Versammlungleiter: Dr. Marcus Dinglreiter (1. Vors.)
Protokollführer: ...
Erschienene Mitglieder: ...
Davon stimmberechtigt (§ 4 Abs. 1 der Satzung: mindestens 16 Jahre und im Stadtgebiet Burgkunstadt einschl. Ortsteile wohnhaft): ...
Eröffnung der Versammlung
Der Vorsitzender eröffnet die Versammlung förmlich um ... Uhr.
Feststellung, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde
Versammlungsleitung und Mitgliederversammlung stellen einstimmig fest, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Es sind ... stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Die Mitgliederversammlung ist somit beschlussfähig.
Weitere Mitglieder kommen:
... um ... Uhr.
Zulassung von Gästen
( ) Gäste sind nicht erschienen
( ) Gäste sind erschienen.
Die Mitgliederversammlung beschließt, Gäste zuzulassen.
... Stimmem Ja ... Stimmem Nein
Wahl des Schriftführers
Die Versammlung spricht sich einstimmig für ... als Schriftführerin aus. ... übernimmt die Schriftführung.
Tagesordnung
Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
Abstimmung per Akklamation mit ... Stimmen für , ... Stimmen gegen die Genehmigung der Tagesordnung.
Die Tagesordnung ist ....
Beschluss über Vereinsprojekte
Der Mitgliederversammlung werden folgende Vereinsprojekte zur Beschlussfassung vorgelegt:
Kommunalkolleg
Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. betreibt das Projekt eines "Kommunalkollegs". Damit sollen kommunalpolitische Bildungsinhalte an die interessierte Bevöllkerung vermittelt werden. Veranstaltungen wie etwa Seminare oder Vorträge können als Zweckbetrieb gegen Entgelt angeboten werden. Mitglieder erhalten eine Ermäßigung von mindestens 20%. Der Vorstand kann eine höhere Ermäßigung beschließen.
Kommunalwiki
Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. betreibt das Projekt eines "Kommunalwikis".
siehe http://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/index.php/Hauptseite
Mit dem Kommunalwiki sollen in einer Datenbank unter Verwendung der freien Mediawiki-Software alle für die Stadtratsarbeit und die Bürger Burgkunstadts und der Ortsteile relevanten öffentlichen Informationen gesammelt und transparent gemacht werden. Derzeit sind bereits mehr als 300 Beiträge im Kommunalwiki erstellt. Themen wie die Öffentlichkeit von Stadtratssitzungen sind mit allen Rechtsgrundlagen und Rechtsprechungsangaben aufgearbeitet. Jeder Bürger kann das Kommunalwiki nutzen und bei Interesse auch mitarbeiten.
Förderung Lokal- und Nachwuchsjournalismus
Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. betreibt das Projekt "Förderung von Lokal- und Nachwuchsjournalismus". Damit soll aufgeklärter und investigativer Journalismus vor Ort gefördert werden. Der Vorstand kann hierzu die Herausgabe eines Printmediums beschließen mit der Herausgeberschaft des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.
- Anmerkung: Beschränkung auf kommunalpolitischen Bezug
- Ausgestaltung in Abstimmung mit Finanzamt zwecks Spendenbezug
Bürgerinformationssatzung - weiteres Vorgehen
Der Stadtrat Burgkunstadt hat in seiner Sitzung vom 03.09.2013 den Bürgerantrag auf Erlass einer Bürgerinformationssatzung mit 14:0 Stimmen abgelehnt.
Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. betreibt daher das Projekt einer Kampagne zur Einführung einer Bürgerinformationssatzung (Informationsfreiheitssatzung) in Burgkunstadt. Maßgeblich ist der von der Mitgliederversammlung beschlossene Entwurf http://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/index.php/B%C3%BCrgerinformationssatzung Version 1.0, 18. Juni 2013 in der Fassung vom 23.09.2013. Der Vorstand kann hierbei insbesondere mit den Verantwortlichen anderer Bürgerbegehren (z.B. Lehrschwimmbecken) oder weiteren Bündnispartner zur Durchführung der Kampagne kooperieren. Der Vorstand ist auch ermächtigt, Änderungen vorzunehmen, die aus rechtlichen Gründen veranlasst sind, um einen rechtlich sicheren Entwurf zum Gegenstand von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu machen.
Wirtschafts- und Institutionenführer/Stadtführer
Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. führt das von Marcus Dinglreiter begonnene Projekt eines Wirtschafts-, Vereins- und Institutionenführers (Stadtführer) für Burgkunstadt fort, siehe
http://www.kunstadt.net/joomlaneu/index.php/wirtschaftsfuehrer
Die technisch-organisatorischen Einzelheiten regelt der Vorstand.
Grundsatzprogramm des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. gibt sich ein Grundsatzprogramm - Grundlage ist der Entwurf Version 0.9. vom 06.09.2013 (bearbeitet vom Vorstand am 17.09.2013) siehe http://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/index.php/Grundsatzprogramm Änderungen durch die Mitgliederversammlung sind erwünscht und möglich - verabschiedet wird das Grundsatzprogramm ggf. in der noch zu erarbeitenden Fassung 1.0. vom 23.09.2013.
Beratung und Diskussion
Beschlussfassung
mögliche Kandidaten für die Kommunalwahlen
Beratung über KandidatInnen für die Kommunalwahlen im März 2014.
Schließung der Versammlung
Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung um ... Uhr.
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Unterschrift Versammlungsleiter Unterschrift Schriftführer
Normen
§ 4 Mitgliedschaft
- Stimmberechtigtes Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden, die Einwohner der Stadt Burgkunstadt (einschließlich Ortsteile) ist.
§ 9 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung stattfinden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, mit Telefax oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreise der Mitglieder fest.
- Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollte ein Vorsitzender nicht anwesend sein, leitet der andere Vorsitzende die Versammlung alleine, sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
- Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
- Nebenordnungen wie Geschäftsordnungen, Finanzordnungen, Beitragsordnungen etc. können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder geändert werden.