Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Städtebauförderung
Ziele der Städtebauförderung sind:
- Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
- Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.<ref>Quelle: https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Home/home_node.html - abgerufen am 06.07.2020 um 09:07 Uhr</ref>
Voraussetzung für die Förderung städtebaulicher Investitionen
Voraussetzung für die Förderung städtebaulicher Investitionen einschließlich investitionsvorbereitender und -begleitender Maßnahmen im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen sind nach Art. 3 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020:
- die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets,
- ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen, zudem sind darin Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu treffen. Die Länder berücksichtigen bei den Anforderungen an das Entwicklungskonzept die jeweilige Größe der Gemeinden, Entwicklungskonzepte können für mehrere Programme genutzt werden"<ref>Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 Art. 3</ref>
Voraussetzung für die Förderung sind sind nach Art. 3 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 im Rahmen der Gesamtmaßnahme Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns). Die Maßnahmen müssen in angemessenem Umfang erfolgen, mindestens eine Maßnahme muss im Zuwendungszeitraum nach Maßgabe dieser Verwaltungsvereinbarung erfolgen. Die Voraussetzung ist ebenfalls erfüllt, sofern die Maßnahmen in anderer Weise finanziert werden (Mittelbündelung); Satz2 gilt entsprechend.
ISEK Burgkunstadt
Der Stadtrat hat am 03.04.2012 die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) beschlossen<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Inhalt dieses Konzeptes ist es, Lösungsvorschläge für bestehende städtebauliche Missstände (z.B. Leerstände, Bevölkerungsrückgang) zu entwickeln und diese mit einem attraktiven Gesamtbild zur weiteren Entwicklung Burgkunstadts zu verbinden<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Der Stadtrat stellte dafür einen Betrag von 50.000,- € im Haushalt bereit. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Im März 2015 wurde der verlinkte Text des ISEK veröffentlicht.
Normen
Verwaltungsvorschriften
- Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020
- Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 (pdf/67-KB)
Publikationen
Fachbücher
- Markus Birzer, So geht Bürgerbeteiligung - eine Handreichung für die kommunale Praxis, Bonn, Friedrich-Ebert-Stiftung 2015 - ISBN 9783958611061, Seite 82 ff. Best Practice Beispiel Buchholz
Broschüren
Links
- Informationen auf der Homepage der Stadt Burgkunstadt zur Städtebauförderung
- Städtebauliche Entwicklungskonzepte und integrierte Handlungsansätze
- Merkblatt zu den Programmen der Städtebauförderung 2012 (pdf/1460-KB)
- Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 in Kraft getreten Datum: 19. April 2012
- Bund unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012
Siehe auch
Fußnoten
<references />