Raumordnungsplan
Version vom 31. Mai 2020, 14:24 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (→Länderübergreifender Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz)
Raumordnungspläne sind nach ROG § 3 Abs. 1 Nr. 7 zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne nach den ROG § 13 und ROG § 17.
Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
Länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
Normen
Raumordnungsgesetz (ROG)
- ROG § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
- ROG § 3 Abs. 1 Nr. 7: Raumordnungspläne: zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne nach den ROG § 13 und ROG § 17.
- ROG § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne
- ROG § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum