Namenszusatz
Version vom 28. Mai 2020, 08:17 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein" (BGB § 65).
Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein" (BGB § 65).