Niederschrift (Vergabe)
Version vom 9. Mai 2016, 21:32 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (→Submissionsergebnis und Beschlussvorlagen)
Submissionsergebnis und Beschlussvorlagen
Submissionsergebnisse dürfen nach der Auffassung von Busse/Keller der öffentlichen Beschlussvorlage nicht beigefügt werden, "da dies eine Veröffentlichung der Niederschrift der Submission darstellen würde, die nicht gestattet ist" (s.a. VOB/A § 14 Abs. 8).<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 240</ref>
Normen
- VOB/A § 14 Abs. 8 (Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin): Die Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
Fußnoten
<references/>