Abstimmung
Beschlüsse des Gemeinderats
Beschlüsse des Gemeinderats werden in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden gefaßt. (GO Art. 51 Abs. 1 Satz 1)
Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. (GO Art. 51 Abs. 3 Satz 1)
Normen
Publikationen
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086, Seite 59 ff.