Generalversammmlung einer Genossenschaft
Version vom 16. Mai 2020, 14:14 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Rechtsprechung== * {{BGH II ZR 195/60}}: "Kann eine "weitere" Generalversammlung einer Genossenschaft unter erleichterten Voraussetzungen Beschluß fas…“)
Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 14.12.1961 - II ZR 195/60 = NJW 1962, 394: "Kann eine "weitere" Generalversammlung einer Genossenschaft unter erleichterten Voraussetzungen Beschluß fassen, wenn die für eine erste Generalversammlung vorgesehene Anwesenheitszahl nicht erreicht worden ist, so muß die Einladung zu der weiteren Versammlung einen Hinweis darauf enthalten, daß es sich um eine Versammlung mit geringeren Anforderungen an ihre Beschlußfähigkeit handelt."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>