Offenes Verfahren

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Das offene Verfahren ist nach GWB § 119 Abs. 3 ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.

Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)=

Vergabeverordnung (VgV)

Siehe auch