Dienstleistungsauftrag

Aus Kommunalwiki
Version vom 15. Juli 2019, 09:31 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Als Dienstleistungsaufträge gelten nach {{GWB 103}} Abs. 4 die Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht unter {{GWB 103}} Absätze 2 und 3 fal…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Dienstleistungsaufträge gelten nach GWB § 103 Abs. 4 die Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht unter GWB § 103 Absätze 2 und 3 fallen.

Normen

Siehe auch