Wirtschaftliches Unternehmen
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Die Stadt Burgkunstadt kann nach Art. 86 GO Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung in folgenden Rechtsformen betreiben:
1. als Eigenbetrieb,
2. als selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts,
3. in den Rechtsformen des Privatrechts.
Normen
- Art. 86 GO Rechtsformen
- Art. 87 GO Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen