Leserbrief Schulschwimmen vom 16.02.2016
Zu den Artikeln `Schulschwimmen nur im Sommer` vom 12.02.2016 und dem Artikel `Masterplan für Schulstandort` vom 16.02.2016 erhalten Sie meinen folgenden Leserbrief mit Bitte um Veröffentlichung.
Fehlender Schwimmunterricht mit Grundschullehrplan vereinbar?
Diese Artikel beschäftigen sich wieder einmal mit dem leidigen Thema „Fehlender Schwimmunterricht im östlichen Landkreis“, von dem auch meine beiden Grundschulkinder in Burgkunstadt betroffen sind. Schulamtsdirektor Hauck trifft darin folgende Aussage: „Schwimmen zu können, ist zweifelsohne eine wichtige Sache, Schulschwimmen ist also ein berechtigtes Anliegen.“ Deshalb stehe es ja prinzipiell auch auf dem Lehrplan, mit dem Zusatz „nach Möglichkeit“. Ich habe den Grundschullehrplan durchforstet, aber den Zusatz „nach Möglichkeit“ habe ich nicht gefunden. Allerdings habe ich andere amtliche Dokumente gefunden, aus denen eher eine grundsätzliche Verpflichtung hervorgeht. Denn folgendes ist im Internet unter `Durchführung von Schwimmunterricht an Schulen, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 1. April 1996 Nr. VIII/5 - K7405 - 3/79 291/93`zu finden:
- „Der Schwimmunterricht ist entsprechend den Lehrplänen für das Fach Sport FESTER Bestandteil des Sportunterrichts in allen Schularten. In Zusammenarbeit mit den Schulaufwandsträgern sind ALLE Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung des Schwimmunterrichts sicherzustellen.“
Ebenso ist auf der Homepage der DLRG zu lesen:
- „In der Schule wird in der 1. und 2. Jahrgangsstufe die Wassergewöhnung laut Lehrplan durchgeführt. Ab der 3. Jahrgangsstufe ist der Schwimmunterricht im Bayerischen Lehrplan der Grundschule VERPFLICHTEND verankert!“
Und ebenso steht bei der Sicherheitserziehung und Unfallverhütung im Sportunterricht der Grundschule / Schwimmen / Begleitmaterial zur Videokassette Sport 6, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
- „Wenn Kinder in der Vorschulzeit nicht entsprechend vorbereitet worden sind und daher ein gestörtes Verhältnis zum Element Wasser haben, dann ist es die PFLICHT der Grundschule, hier kompensierend zu wirken: Sie muss in diesem sicherheitsrelevanten Lernbereich die Grundlagen schaffen und das Erlernen einer Erstschwimmart sichern. Auch „bewegungsungeschickte“ Kinder finden oft im Wasser das ihnen gemäße Medium, in dem sie „unbelastet“ toben, spielen und lernen können. Schwimmen macht Spaß und hält gesund!“
Hier ist drei Mal von der PFLICHT des Staates und der Schule die Rede und nicht von Möglichkeiten. Und jetzt, Herr Schulamtsdirektor Hauck, diese Verpflichtung der Schule zum Schwimmen lernen auf die Eltern abzuwälzen, geht meines Erachtens gar nicht! Denn dann könnte man genauso gut sagen: Die Kinder dürfen erst dann in die Schule, wenn ihnen die Eltern lesen und schreiben beigebracht haben. Auch der Sachaufwandsträger kann sich seiner Pflicht nicht so einfach entledigen. Denn er muss, wie bei anderen Lehr- und Lernmitteln auch, die Kosten für den lehrplangemäßen Schwimmunterricht übernehmen. Es sind laut Staatsministerium also alle Maßnahmen von staatlicher und kommunaler Seite zu ergreifen, um die Durchführung des Schwimmunterrichts sicher zu stellen!
Zu Herrn Haucks Aussage „Witterungsabhängig sei im Sommer auch das Burgkunstadter Freibad Kunomare nutzbar“, kann ich nur sagen, dass meine beiden Kinder in Burgkunstadt noch nie schulischen Schwimmunterricht im Kunomare oder woanders hatten, also auch nicht bei gutem Wetter. Zum angeblichen Zeitproblem wegen zu langer Fahrzeiten meine ich, wenn man für Schwimmen drei zusammenhängende Schulstunden ansetzen würde, hat man auch kein Zeitproblem für den Schwimmunterricht woanders im Umkreis. Ich habe den Eindruck, dass hier zulasten unserer Kinder trotz damaligen Wahlversprechens der Bürgermeisterin der „Schwarze Peter“ von einem zum anderen geschoben wird – seit Jahren schon. Und warum wurden eigentlich die Grundschulleitungen und Elternbeiräte von Burgkunstadt, Altenkunstadt sowie Weismain, die doch am betroffensten sind, nicht befragt?
Sigurd Erhardt, Fassoldshof