Abgabenerhebungspflicht
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Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften (GO Art. 62 Abs. 1).
Normen
- GO Art. 62 Abs. 1
Publikationen
- Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 2. Teil. Allgemeine Haushaltsgrundsätze und Grundsätze der Einnahmebeschaffung, Seite 3 (Ziffer 2.2.)
Siehe auch
Fußnoten
<references />