Bebauungsplan

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Die Wirksamkeit eines Bebauungsplans hängt vom Vorliegen eines ordnungsgemäßen Gemeinderatsbeschlusses ab <ref>Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, Alpmann Schmidt, 1. Aufl. 2011, S. 1 Rdnr. 1</ref>

Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Normen

Links

Fußnoten

<references />