Außerplanmäßige Ausgaben
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Strafrechtliche Relevanz
Zu strafrechtlichen Risiken von außerplanmäßigen Ausgaben siehe Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 187 f.
Normen
Grundgesetz (GG)
- GG Art. 112: Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Näheres kann durch Bundesgesetz bestimmt werden.
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Publikationen
Lexika
- 8http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ausgaben-ausserplanmaessige.html Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft]
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 150