Gemeindewirtschaft
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Mit Gemeindewirtschaft ist der dritte Teil der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) überschrieben. Gliederung:
- 1. Abschnitt Haushaltswirtschaft (Art. 61–70)
- 2. Abschnitt Kreditwesen (Art. 71–73)
- 3. Abschnitt Vermögenswirtschaft (Art. 74–85)
- 4. Abschnitt Gemeindliche Unternehmen (Art. 86–99)
- 5. Abschnitt Kassen- und Rechnungswesen (Art. 100–102a)
- 6. Abschnitt Prüfungswesen (Art. 103–107)