Antrag auf Schluss der Debatte
Version vom 14. April 2016, 17:16 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Bei positivem Beschluss über einen Antrag auf Schluss der Debatte "wird die Diskussion sofort beendet, auch die noch auf der Rednerliste stehenden Personen kommen nicht mehr zu Wort."<ref>Quelle: http://www.marktplatz-verein.de/vereinslexikon/geschaeftsordnungsantraege.php abgerufen am 06.04.2016 um 16:03 Uhr</ref>
Es ist "ein ungeschriebenes Gesetz, dass derjenige, der eben zur Sache gesprochen hat, keinen Antrag zum Schluss der Debatte stellt. Andere Geschäftsordnungsanträge wie Unterbrechung etc. sind ihm allerdings möglich."<ref>Quelle: http://www.awo-le.de/service/arbeitshilfen/org_spielregeln.htm#antraege abgerufen am 06.04.2016 um 15:59 Uhr</ref>
Konkurrenzen
- Vertagung vorranggig<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 Seite 58</ref>
Siehe auch
Links
Fußnoten
<references/>