Rechtstreue

Aus Kommunalwiki
Version vom 9. Dezember 2015, 22:46 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Zitate== * "Dabei sind die Elternrechte auch durch die Verpflichtung zur Rechtstreue begrenzt: Eltern haben sich gegenüber ihren Kindern rechtswidriger…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zitate

  • "Dabei sind die Elternrechte auch durch die Verpflichtung zur Rechtstreue begrenzt: Eltern haben sich gegenüber ihren Kindern rechtswidriger Handlungen zu enthalten und insbesondere die Kinder nicht als Betroffene in rechtswidriges Verhalten einzubeziehen."<ref>BVerfG, Beschluss vom 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98 Abs. 41</ref>

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

  • Saladin, Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern als Gegenstand des Verfassungsrechts in: Festschrift für Hans Hinderling, 1976, S. 175

Siehe auch

Fußnoten

<references/>