Sitzungsunterbrechung
Version vom 19. September 2015, 20:40 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Die Unterbrechung der Sitzung ist ein Instrument der Sitzungsleitung<ref>Quelle: http://www.juramagazin.de/179308.html - abgerufen am 19.09.215 um 22:15 Uhr</ref>. Jedes Gemeinderatsmitglied kann aufgrund seiner Mitwirkungsrechte die Unterbrechung der Sitzung beantragen<ref>Quelle: http://www.juramagazin.de/179308.html - abgerufen am 19.09.215 um 22:15 Uhr</ref>. Die Sitzungsleitung und damit auch die Sitzungsunterbrechung obliegt dem Vorsitzenden (GO Art. 36 Satz 1).
Normen
- (GO Art. 36 Satz 1
Links
Siehe auch
Fußnoten
<references/>