Sitzungsunterbrechung
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Die Unterbrechung der Sitzung ist ein Instrument der Sitzungsleitung<ref>Quelle: http://www.juramagazin.de/179308.html - abgerufen am 19.09.215 um 22:15 Uhr</ref>. Jedes Gemeinderatsmitglied kann aufgrund seiner Mitwirkungsrechte die Unterbrechung der Sitzung beantragen<ref>Quelle: http://www.juramagazin.de/179308.html - abgerufen am 19.09.215 um 22:15 Uhr</ref>. Die Sitzungsleitung und damit auch die Sitzungsunterbrechung obliegt dem Vorsitzenden.
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Siehe auch
Fußnoten
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