Anti-Korruptionsbeauftragter

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Maßnahmen<ref>Quelle: http://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Amtsblatt/2013/Amtsblatt_24_13.pdf abgerufen am 12.03.2014 11:48 Uhr</ref>

  • Beauftragung der Verwaltung, eine/n Antikorruptionsbeauftragte/n zu benennen und dafür ein entsprechendes Aufgabenprofil zu erarbeiten.
  • Durch die Stadtverwaltung ist eine Antikorruptionsrichtlinie/-satzung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
  • Es ist ein Ehrenkodex für Stadträte und sachkundige Einwohner zu erarbeiten.
  • Die Verwaltung hat einen Vorschlag bezüglich der Rotation von Mitarbeitern vorzubereiten, welche in Bereichen arbeiten, die korruptionsgefährdet sind. Dazu ist ein entsprechender Gefährdungsatlas zu erarbeiten.
  • Außerhalb der Verwaltung ist ein Ombudsmann/eine Ombudsfrau zu installieren, welche ebenfalls Hinweise entgegen nehmen kann.

Siehe auch

Links

Fußnoten

<references />