Kosten

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kosten sind nach KG Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Gebühren und Auslagen.

Normen

Abgrenzung

  • Nicht anwendbar auf Kostenersatz (Feuerwehr)<ref>Wilfried Schober, Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen in Bayern: Ein Leitfaden für die Praxis, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl. 27. Mai 2008, ISBN 9783406577253 Rdnr. 65</ref>

Siehe auch

Fußnoten

<references />