Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (VOB/A)
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>
- VOB/A § 3 EU Nr. 3: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.
- ...
- 3. Das Verhandlungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem sich der öffentliche Auftraggeber mit oder ohne Teilnahmewettbewerb an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über die Angebote zu verhandeln.
- VOB/A § 3a EU Abs. 3
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>