Beförderungspflicht
Version vom 19. August 2021, 13:08 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Der Unternehmer ist nach PBefG § 22 zur Beförderung verpflichtet, wenn
- die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
- die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
- die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.
Normen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>