Sektorentätigkeiten im Bereich Elektrizität
Version vom 22. Juni 2021, 12:10 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Sektorentätigkeiten im Bereich Elektrizität sind
- 1. die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Erzeugung, der Fortleitung und der Abgabe von Elektrizität,
- 2. die Einspeisung von Elektrizität in diese Netze, es sei denn,
- a) die Elektrizität wird durch den Sektorenauftraggeber nach GWB § 100 Absatz 1 Nummer 2 erzeugt, weil ihr Verbrauch für die Ausübung einer Tätigkeit erforderlich ist, die keine Sektorentätigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 ist, und
- b) die Einspeisung hängt nur von dem Eigenverbrauch des Sektorenauftraggebers ab und macht bei Zugrundelegung des Durchschnitts der letzten drei Jahre einschließlich des laufenden Jahres nicht mehr als 30 Prozent der gesamten Energieerzeugung des Sektorenauftraggebers aus.
Fußnoten
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