Bedarfsposition

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Bedarfspositionen sind nach VOB/A § 7 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.

Normen

Vergabeverordnung (VgV)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>

Siehe auch

Fußnoten

<references/>