Prüfung und Wertung der Angebote
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Angebotsausschluss]]
VgV § 57, UVgO § 42, VOB/A § 16, VOL/A § 16 Abs. 3 enthalten Regelungen, wann Angebote von der Wertung auszuschließen sind, so z.B.
- Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten
- nicht zugelassene Nebenangebote
- Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind.
Normen
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) Ausgabe 2009</ref>
Fußnoten
<references/>