Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
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Bei einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gilt im Anwendungsbetreich der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)<ref>Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte</ref> UVgO § 10 Absatz 1 und 2 entsprechend (UVgO § 12 Abs. 1 Satz 2).
Normen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>