VOB/A 1. Abschnitt
Version vom 8. Januar 2021, 12:37 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Normen
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref> 1. Abschnitt
- VOB/A § 1 Bauleistungen: Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird.
Fußnoten
<references/>