Angebotsfrist (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
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Die Frist für den Eingang der Erstangebote beträgt beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (VgV § 17 Abs. 6).
Normen
- VgV § 17 Abs. 6
Fußnoten
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