Umweltgesichtspunkte bei der Bestimmung des Auftragsgegenstands

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Behörden des Bundes sowie die der Aufsicht des Bundes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstigen Stellen haben

bereits bei der Bestimmung des Auftragsgegenstands zu beachten<ref>vgl. auch Thomas Schneider, Vanessa Schmidt, Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung - Aktualisierung 2020, Abschnitte 3.2.3.5 sowie 5.1</ref>.

Publikationen

Rechtsgutachten

Fußnoten

<references/>