Wählergruppe
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Eine Wählergruppe setzt einen Zusammenschluss von natürlichen Personen voraus. Wenn eine Organisationsform auch andere Mitlieder als natürliche Personen vorsieht, kann sie keine Wählergruppe bilden<ref>Gaß/Büttner/Graf, Handbuch zur Kommunalwahl in Bayern - Vorbereitung - Durchführung - Wahlkalender - Gesetzestexte für die Wahl 2014, 2. Aufl. 2013, ISBN 9783415049444, S. 23</ref>.
Fußnoten
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