Wählergruppe

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Eine Wählergruppe setzt einen Zusammenschluss von natürlichen Personen voraus. Wenn eine Organisationsform auch andere Mitlieder als natürliche Personen vorsieht, kann sie keine Wählergruppe bilden<ref>Vorlage:Gaß/Büttner/Graf S. 23</ref>.

Fußnoten

<references />