Gefährliche Düngemaßnahme
Version vom 4. September 2020, 12:15 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Eine gefährliche Düngemaßnahme kann eine Gewässerbenutzung nach WHG § 9 Abs. 2 Nummer 2 darstellen<ref>vgl. Prof. Dr. Reiner Schmidt / Prof. Dr. Dr. Wolfgang Kahl / Dr. Klaus F. Gärditz, Umweltrecht, 11., vollständig neu bearbeitete Auflage 2019, Verlag C.H. Beck München, ISBN 9783406740329, § 8 Rn. 30</ref>.
Normen
- WHG § 9 Abs. 2 Nummer 2: Soweit nicht bereits eine Benutzung nach Absatz 1 vorliegt, gelten als Benutzungen auch ... 2. Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen ...
Publikationen
- Prof. Dr. Reiner Schmidt / Prof. Dr. Dr. Wolfgang Kahl / Dr. Klaus F. Gärditz, Umweltrecht, 11., vollständig neu bearbeitete Auflage 2019, Verlag C.H. Beck München, ISBN 9783406740329, § 8 Rn. 30
Fußnoten
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