Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung isdt im Kapitel 2 (§§ 8 - 12) Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) BNatSchG geregelt. Nach BNatSchG § 8 werden die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns im Rahmen der Landschaftsplanung überörtlich und örtlich konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet.
Normen
- BNatSchG § 8 Allgemeiner Grundsatz
- BNatSchG § 9
- BNatSchG § 10
- BNatSchG § 11
- BNatSchG § 12