Genehmigung des Flächennutzungsplans
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Der Flächennutzungsplan bedarf nach BauGB § 6 Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Der Flächennutzungsplan bedarf nach BauGB § 6 Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.